Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 13.5.2005 um 21:46 Uhr: |
Tag, hab mir heute ein Smart Roadster mit so ziemlich allem und 60 KW gekauft!
(hab bisher nur den Fahrzeugbrief)
Nur wie kommt der auf 865 KG Leergewicht?
Dachte das Leergewicht ist 790...
was ist da so schwer?
Was wiegen eure? |
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SAM
ehemaliger Administrator Beiträge: 1361 Registriert: 2.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 13.5.2005 um 21:52 Uhr: |
Der Fahrer (angenommen: 75 kg) wird mitgerechnet. ____________________ |
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Svenx82
Beiträge: 1628 Registriert: 21.8.2003 Status: Offline |
erstellt am: 13.5.2005 um 21:53 Uhr: |
Oh das wusste ich garnet das der mitgerechtnet wird!
Wierder was gelernt! ____________________
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Pata
Beiträge: 1836 Registriert: 3.12.2003 Status: Offline |
erstellt am: 13.5.2005 um 21:57 Uhr: |
>> Der Fahrer (angenommen: 75 kg) wird mitgerechnet.
Wieso heißt es dann "LEERgewicht"???
865 kg habe ich übrigens auch stehen.
Pa[leerer Magen]ta ____________________
die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)
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GoChris
Beiträge: 50 Registriert: 26.4.2005 Status: Offline |
erstellt am: 14.5.2005 um 00:34 Uhr: |
Es wird nicht von dem "Gewicht des leeren, stehenden KFZ" ausgegangen sonder von dem Gewicht eines Leeren fahrenden Fahrzeug, wie in Betrieb halt und da gehört der Fahrer dazu |
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smartys
Beiträge: 1194 Registriert: 23.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 14.5.2005 um 08:25 Uhr: |
Korrekt !
Ist zwar total bekloppt, aber es stimmt ! ____________________
Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere... |
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reinhard.schaft
Beiträge: 54 Registriert: 7.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 14.5.2005 um 08:35 Uhr: |
Au Backe, bei meinem grazilen Körper von 115 kg kann ich dann nur noch eine kleine Reisetasche mitnehmen. ____________________ reinhard
smartmotion |
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Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 14.5.2005 um 11:44 Uhr: |
Und wenn der Fahrer nun was getrunken hat? Ist das dann Leergewicht oder fahren unter Volllast? |
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smartys
Beiträge: 1194 Registriert: 23.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 14.5.2005 um 12:27 Uhr: |
Wer Alkohol trinkt , obwohl er noch Autofahren muss, hat ja einen entsprechendes Vakuum im Kopf.
Dieses wir dann ja nur mit Alk ausgeglichen !!!!
Dürfte also kein Problem sein !!!!
Stell Dir mal vor , Du hast Dein Auto nur für 6 Monate im Jahr angemeldet.
Und dann musst e für 3 Monate den Lappen abgeben........
HORROR !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ____________________
Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere... |
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Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 14.5.2005 um 12:45 Uhr: |
Und wie werden die 75 KG des Fahrers berechnet?
Handelt es sich dabei eventuell um die reine Fleischeinwaage, ohne Knochen |
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GoChris
Beiträge: 50 Registriert: 26.4.2005 Status: Offline |
erstellt am: 14.5.2005 um 15:12 Uhr: |
Das ist wohl der eutsche Durschnittssmartroadsterfahrer |
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Brabusboy
Beiträge: 447 Registriert: 10.7.2004 Status: Offline |
erstellt am: 14.5.2005 um 21:53 Uhr: |
Hab mich auch mal mit der Definition Leergewicht eines Kraftfahrzeugs befasst und bin auf das hier gestossen:
Das Trockengewicht ist das Gewicht eines Fahrzeugs ohne Betriebsstoffe (Öl, Benzin, Kühlflüssigkeit). Das Leergewicht ist das Gewicht eines Fahrzeugs mit allen Betriebstoffen, Bordwerkzeug und vollem Tank, aber ohne Fahrer.
hier nachzulesen:
http://www.lexikon-definition.de/Trockengewicht.html
Mein Roady hat übrigens Leergewicht von 895kg
also ohne Fahrer und Beifahrer! ...ganz zu schweigen vom Gepäck...
Das zulässige Gesamtgewicht (also das was er max. vollbeladen wiegen "darf") beträgt 1030kg
man rechne also:
1030kg
- 895kg
ergibt
135kg!!!
heisst also, wenn die obenstehende Definition des Leergewichts stimmt, "darf" ich
max. 135kg Z-U-L-A-D-E-N !!!!?????
so, und nun teilen wir mal die 135kg durch zwei, also Fahrer + Beifahrer(in)
dann darf jede Person max. 67,5kg wiegen!!!!!!!!
also, schnell abspecken!!!
Grüssle,
Brabusboy
[Editiert am 14/5/2005 von Brabusboy] ____________________
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SAM
ehemaliger Administrator Beiträge: 1361 Registriert: 2.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 03:53 Uhr: |
Keine Panik. Was das Lexikon als Leergewicht definiert und was das Straßenverkehrsamt dafür hält muss nicht das gleiche sein. ____________________ |
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smartys
Beiträge: 1194 Registriert: 23.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 08:56 Uhr: |
Stimmt SAM !!!
Ich hatte mir die gleiche Rechnung aufgetan wie Brabusboy.
Und habe dann bei Smart angerufen !!!
Der Fahrer wird beim Leergewicht immer mitberechnet.
Bekloppt !!!! ____________________
Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere... |
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Brabusboy
Beiträge: 447 Registriert: 10.7.2004 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 17:49 Uhr: |
Zitat: Stimmt SAM !!!
Ich hatte mir die gleiche Rechnung aufgetan wie Brabusboy.
Und habe dann bei Smart angerufen !!!
Der Fahrer wird beim Leergewicht immer mitberechnet.
Bekloppt !!!!
aha...
wird immer mitgerechnet...
sowas gibts nur bei Smart...
na dann müsste man ja, wenn mans genau nimmt, das im Fz-Schein (zu 14) eingetragene Leergewicht immer dem jeweiligen Fahrer anpassen, oder
Es soll ja Fahrerinnen und Fahrer von z.B. 50kg bis 150kg geben
Aber wie ich hier lese soll angeblich ein "Durchschnittsgewicht für Smart-Fahrer(innen)" von 75kg angenommen werden...
Na ja, da liegt ich garnicht so schlecht
wie siehts bei euch so aus???!!!
schlanke Grüsse,
Brabusboy ____________________
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Pierre
Beiträge: 539 Registriert: 3.9.2004 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 17:59 Uhr: |
Zitat: sowas gibts nur bei Smart...
Nö, das ist das Gesetz. 75kg für den Fahrer und 90% Befüllung.
Pierre |
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fidelio
Beiträge: 13 Registriert: 13.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 19:23 Uhr: |
Leergewicht für Fahrzeuge in sereienmäßiger Ausstattung nach Richtlinie 91/21/EG in der Fassung 95/48/EG:
Masse in fahrbereitem Zustand + Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer 68kg + 7kg Gepäck
*klugscheiß* |
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fidelio
Beiträge: 13 Registriert: 13.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 19:24 Uhr: |
sollte natürlich serienmäßig heißen... |
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Brabusboy
Beiträge: 447 Registriert: 10.7.2004 Status: Offline |
erstellt am: 15.5.2005 um 19:38 Uhr: |
Zitat: Leergewicht für Fahrzeuge in sereienmäßiger Ausstattung nach Richtlinie 91/21/EG in der Fassung 95/48/EG:
Masse in fahrbereitem Zustand + Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer 68kg + 7kg Gepäck
*klugscheiß*
Fahrer mit 68kg !!??
mann, die werden immer noch leichter...
für Frauen kein Problem, die sind meist noch um einiges leichter, aber für Männer???
na ich weiss nicht.... ____________________
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mario
Beiträge: 1570 Registriert: 24.8.2003 Status: Offline |
erstellt am: 16.5.2005 um 12:03 Uhr: |
75kg?!
da will smart mir aber schmeicheln ____________________
HP: http://www.s-s-n.de/
Mail:mario@s-s-n.de |
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Pierre
Beiträge: 539 Registriert: 3.9.2004 Status: Offline |
erstellt am: 16.5.2005 um 12:09 Uhr: |
Zitat: 75kg?!
da will smart mir aber schmeicheln
Nicht Smart, sondern die Statistik. 68kg ist scheinbar das Körpergewicht des erwachsenen Durchschnittseuropäers.
Pierre, der sich fragt, ob in den USA generell 145kg gerechnet werden - aber wahrscheinlich gibts da so hirnrissige Vorschriften erst gar nicht. |
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Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 16.5.2005 um 12:13 Uhr: |
@pierre
nein da verwechselst du was !
145 kg gilt nur für Toyota nicht für USA ! |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 27.5.2012 um 18:43 Uhr: |
Wieder hervorkram und gleich mal Klugsch..ß-Modus on:
Zitat: Leergewicht für Fahrzeuge in sereienmäßiger Ausstattung nach Richtlinie 91/21/EG in der Fassung 95/48/EG:
Masse in fahrbereitem Zustand + Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer 68kg + 7kg Gepäck
*klugscheiß*
Jau, passt ('harmonisiert') auch einigermaßen mit der Legaldefinition des 'Leergewichts' aus § 42 Abs. 3 StVZO (klick).
Wer da wohl von wem abgeschrieben hat?
Klugsch..ß-Modus off
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 27.5.2012 um 19:02 Uhr: |
Moin,
trotz allem drückt mein SR mit ohne fiktivem und realem Fahrer 840 kg auf die Waage
200 kg weniger wäre mir lieber.
Gruß Kalle |
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Düsentrieb
Beiträge: 400 Registriert: 14.5.2006 Status: Offline |
erstellt am: 27.5.2012 um 19:17 Uhr: |
Zitat: so, und nun teilen wir mal die 135kg durch zwei, also Fahrer + Beifahrer(in)
dann darf jede Person max. 67,5kg wiegen!!!!!!!!
super... dann kann ich ja sogar noch gepäck mitnehmen
mein helferlein liegt im moment bei 49,8 und ich hatte morgen nach dem pinkeln 59,9 auf der waage.
gut was
mfg. DÜSENTRIEB ____________________
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Mr.Smart
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Beiträge: 247 Registriert: 19.12.2011 Status: Offline |
erstellt am: 27.5.2012 um 22:56 Uhr: |
Jetzt erklärt es mir, warum der Wagen in der Kurve geradeaus ging.
Wir hatten als Personen sportliche 190kg dabei, vollgetankt und ein wenig Gepäck. Das der Wagen dann nicht mehr richtig fährt... erklärt einiges. ÜBERLADEN!
Nein, nicht ernst gemeint.
[Editiert am 27/5/2012 von Mr.Smart] ____________________ Solange ich vor Dir bin, bist du nicht schneller. |
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Outlaw58
Ausgeschlossen
Beiträge: 264 Registriert: 23.4.2012 Status: Offline |
erstellt am: 28.5.2012 um 08:04 Uhr: |
Jau, passt ('harmonisiert') auch einigermaßen mit der Legaldefinition des 'Leergewichts' aus § 42 Abs. 3 StVZO.
Das ist hier wie in vielen Bereichen:
EU-Recht bricht nationales Recht!!
Ich halte das für problematisch in manchen Rechtsbereichen.......... |
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 28.5.2012 um 08:29 Uhr: |
Zitat: Jetzt erklärt es mir, warum der Wagen in der Kurve geradeaus ging.
Moin,
dass hat mit Zuladung nichts zu tun, das erklärt nur, dass du vorne einen viel zu hohen Reifendruck fährst.....wie oft ist hier schon darüber geschrieben worden, dass die Werksempfehlung bewußt ein gnadenloses Untersteuern erzeugt, um die Frontantriebsfahrer nicht gandenlos zu überfordern .
Ich habe meinen ohne Höhenausgleich jeweils vorne und hintenmit Fahrer auf zwei Radwaagen gemessen, VL 245, VR 225, Hl 275, HR 245 [kg)
Gruß Kalle |
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Mr.Smart
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Beiträge: 247 Registriert: 19.12.2011 Status: Offline |
erstellt am: 28.5.2012 um 10:10 Uhr: |
Korrekt, ich hatte zu viel Reifendruck 2,1 V/H. Aktuell fahre ich vorne 1,8 und hinten 1,9 und konnte die Kurven im Harz gut meistern. Meine bekannten Stellen hier in der Umgebung gaben auch keine Untersteurungseigenschaften mehr an. Klebt wie Kaugummi. In zwei Wochen ist Fahrsicherheitstraining. Mal sehen, wie das da geht. ____________________ Solange ich vor Dir bin, bist du nicht schneller. |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 28.5.2012 um 11:36 Uhr: |
Zitat: Das ist hier wie in vielen Bereichen:
EU-Recht bricht nationales Recht!!
Nö, soweit ist es zum Glück (!?) noch nicht. Vgl. Art. 23 Grundgesetz.
Die Politik verpflichtet sich nur immer wieder, vorhandenes nationales Recht mit dem EU-Recht abzustimmen bzw. es daran anzupassen. Oder EU-Neuregelungen ('Richtlinien') in nationales Recht umzusetzen. Die StVZO ist dafür ein Paradebeispiel und einiges vom ehemals deutschen Recht gilt über die Schiene immerhin jetzt überall in den europäischen Ländern, in denen der nationale Gesetzgeber als dortiger Träger der Hoheitsrechte bereits ....
Jupp, auf der Ergebnisebene unproblematisch ist das oftmals nicht gerade. Leider.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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