jo
Beiträge: 30 Registriert: 12.10.2004 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 20:28 Uhr: |
Nachdem ich Wassereintritt an der rechten Seite beanstandet habe, wurden mir beide Spiegeldreiecke mit der Regenrinne ausgerüstet.
Nachdem ich aber auch anschließend noch Nässe unter dem Bodenteppich links hatte, wurde er im Bereich der Spritzwand abgedichtet.
Nach einer Weile kontrollierte ich, ob es wieder naß ist und siehe da, es war wiede naß. Diesmal wurde mir gesagt, daß ich es hätte extra hätte angeben müssen, daß auch die Teppiche getrocknet werden sollen, ansonsten würden sie - wie bei meinem Smart durchgeführt - nur die Spritzwand abgedichtet.
Auf meine Frage, ob er das ernst meint, erwiderte er, daß das die vorgesehene Art und Weise für dieses Problem ist. Zum Austrocknen mußte ich ihn übrigens 1 Woche im SC lassen.
Einen kostenlosen Ersatzwagen bekam ich mit der Begründung nicht, weil ich ihn nicht dort gekauft habe (habe ihn gebracht gekauft).
Da fühle ich mich als Kunde ganz schön verarscht.
Jo ____________________ Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom! |
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Smilie
Beiträge: 1325 Registriert: 22.9.2003 Status: Offline |
erstellt am: 2.2.2005 um 20:53 Uhr: |
Die Münchner SCs sind der Knaller War zwar erst einmal in Nord und wurde da gut bedient aber die gleichen Erfahrungen hatte ich mit West Wäre es nach denen gegangen hätte ich für meine 9 1/2 Wochen Reperatur auch meinen Leihwagen selbst gezahlt Zum Glück hat mein Verkäufer damals noch in dem Laden gearbeitet und mir nen Vorführer besorgt. ____________________
"I love my playmobil let´s play" |
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jo
Beiträge: 30 Registriert: 12.10.2004 Status: Offline |
erstellt am: 2.2.2005 um 17:18 Uhr: |
Nachdem mein SR ja nicht "fahruntüchtig" war, sondern nur undicht war, hatte ich tatsächlich keinen Anspruch auf ein kostenfreien Ersatzwagen. Wenigstens haben sie mich da nicht über den Tisch gezogen.
Danke für Eure Infos.
Jo ____________________ Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom! |
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markus76
Ausgeschlossen
Beiträge: 1359 Registriert: 4.5.2003 Status: Offline |
erstellt am: 31.1.2005 um 15:47 Uhr: |
und das sagt das smart infocenter dazu:
"Kunden, die ein neues smart Fahrzeug kaufen, erhalten eine zweijährige Mobilitätsgarantie (smartmove Assistance) mit begrenztem Leistungsumfang.
Hat der Kunde nach dem zweiten Jahr keinen Schutzbrief über eine Versicherung oder einen Automobilclub abgeschlossen,
hat er keinen Anspruch auf kostenlose Pannenhilfe mehr.
Die Leistungen der smartmove Assistance sind automatisch für alle Neufahrzeuge für eine Dauer von 24 Monaten nach Erstzulassung gültig.
Bei einer Panne innerhalb des Geltungsbereiches erhalten Sie zunächst Pannenhilfe vor Ort,
um das Fahrzeug schnellstmöglich wieder fahrbereit zu machen.
Sollte die Instandsetzung auf der Straße nicht möglich sein, so erfolgt der Transport zu dem nächstgelegenen smart Center.
Ist der Pannenort weniger als 50 km von dem Heimat smart Center entfernt, so wird das Fahrzeug in das Heimat smart Center eingeschleppt.
Kann das Fahrzeug nicht sofort wieder fahrtüchtig gemacht werden, wird Ihnen für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für 2 Tage für maximal 50 Euro/Tag,
ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Anfallende Kraftstoffkosten sowie zusätzliche Versicherungen müssen von Ihnen getragen werden.
Sie verpflichten sich, die vertraglichen Bestimmungen der Mietwagenfirma zu erfüllen.
Der Fahrer muss die Voraussetzungen und Bedingungen der Leihwagenfirma erfüllen.
Alternativ zu dem Ersatzfahrzeug können Sie auch eine Hotelübernachtung für maximal 75 EURO pro Person für sich und Ihren Beifahrer wählen.
Alternativ zum Ersatzfahrzeug können Sie auch ein Taxi, den öffentlichen Nahverkehr oder sonstige Verkehrsmittel für maximal 2 Tage in Anspruch nehmen.
Ein Ersatzfahrzeug steht Ihnen also nur in dem oben genannten Fall zu."
eigentlich recht eindeutig, oder?
[Editiert am 31/1/2005 von markus76] ____________________ SR: SRC: |
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markus76
Ausgeschlossen
Beiträge: 1359 Registriert: 4.5.2003 Status: Offline |
erstellt am: 31.1.2005 um 13:20 Uhr: |
Zitat: >> Einen kostenlosen Ersatzwagen bekam ich mit der Begründung nicht, weil ich ihn nicht dort gekauft habe (habe ihn gebracht gekauft).
>> Da fühle ich mich als Kunde ganz schön verarscht.
Bist Du auch. Wenn Du noch Garantie hast, spielt es keine Rolle, wo du die Kiste gekauft hast. Du hast Anspruch auf Mobilität, das heißt: Taxi, Bahnticket, oder Leihwagen, wenn Du einen brauchst. Worauf Du keinen Anspruch hast, ist ein Roadster als Leihwagen. Du musst Dich zufrieden geben mit einer Kugel, wenn sie Dir einen anbieten.
Pata
denke nicht, dass sich die mobilitätsgarantie auf werkstattaufenthalte bezieht. selbst bei werstattaufenthalt zur durchführung von garantiearbeiten nicht. ____________________ SR: SRC: |
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Pata
Beiträge: 1836 Registriert: 3.12.2003 Status: Offline |
erstellt am: 31.1.2005 um 12:23 Uhr: |
>> Es wurde mir aber erklärt, daß es eine Mobilitätsgarantie ist. D.h. ich bekomme nur dann einen Ersatzwagen wenn ich liegen bleibe, nicht wenn ich "nur" Wasser im Auto habe
Uno momento... Wie alt ist das Fahrzeug? Es kann ja nur unter 2 Jahre alt sein, denn der Roadster kam raus im April 03, so weit ich mich erinnern kann. Dann hast Du Herstellergarantie bis die 2 Jahre ab Erstzulasung um sind. Dass Du zusätzlsich eine Mobi-Garantie z.B. über einen Gebrauchtwagenvertrag hast, spielt keine Rolle. Solange die Herstellergarantie greift, sind sie zu vollen Leistungen verpflichtet. Und was heißt Mobilitätsgarantie, wenn nicht, dass diese dazu da ist, Dich mobil zu halten?
Hier zB die Leistungen der Mobi von MB (gültig 4 Jahre ab Erstzulassungsdatum und seit einiger Zeit auch länger, wenn _alle Wartungen lückenlosbei einer MB-Werkstatt_ gemacht wurden):
- Abschleppen
- Taxi
- Bahnticket
- Leihwagen oder Fahrzeugüberführung
- Ersatzteilbeschaffung
- Hotelübernachtung
ohne Gewähr auf Richtigkeit, da aus der Erinnerung geschrieben (bin zu Hause). Es sind 2 oder 3 Punkte mehr und zu beachten ist, dass es natürlich nicht unbegrenzt ist. Wessen Fahrzeug nach 2 Stunden repariert werden kann, kan natürlich keine Hotelübernachtung geltend machen, zum Beispiel und Ä.
Ich würde auf jeden Fall, wie Ben gesagt hat, bei smart nachhaken und Stunk machen!
Pata ____________________
die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)
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jo
Beiträge: 30 Registriert: 12.10.2004 Status: Offline |
erstellt am: 31.1.2005 um 08:13 Uhr: |
@Markus
es war leider so. Es freut mich aber, daß wenigstens Du vernünftig behandelt wurdest.
Auch als mein SR Kühlwasser verloren hat wollten die (SC Münchn Nord) mich mit der Begründung, daß ein Motor Kühlwasser "verbraucht"abwimmeln. Da ich mich aber auskenne wurde ich verbindlich und dann haben sie die Wasserpumpe getauscht. Seitdem "verbraucht" er kein Kühlwasser mehr.
Auch als ich mir die Freisprecheinrichtung dort habe einbauen lassen, funktionierte diese nicht, obwohl ich auch mein Handy kurz zum Probieren abgegeben habe. Außerdem konnte ich durch die räumliche Nähe zum Schaltgriff weder vernünftig schalten noch den Schlüssel zum Anlassen drehen. Auf meine Reklamation hin, sagte man mir, daß sie die FSE hätten nicht probieren können, weil die den Radiocode nicht hatten.
Daraufhin habe ich das ganze Gerödel wieder ausbauen lassen und mein Geld zurückgefordert, was aber anstandslos möglich war.
Meine Erfahrungen mit dem SC MUC Nord sind daher schon mehrfach nicht erfüllt worden.
Jo ____________________ Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom! |
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markus76
Ausgeschlossen
Beiträge: 1359 Registriert: 4.5.2003 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 23:35 Uhr: |
Zitat: NDiesmal wurde mir gesagt, daß ich es hätte extra hätte angeben müssen, daß auch die Teppiche getrocknet werden sollen, ansonsten würden sie - wie bei meinem Smart durchgeführt - nur die Spritzwand abgedichtet.
Auf meine Frage, ob er das ernst meint, erwiderte er, daß das die vorgesehene Art und Weise für dieses Problem ist. Zum Austrocknen mußte ich ihn übrigens 1 Woche im SC lassen.
das kann ich dir so leider nicht glauben. ich war erst diese woche im sc muc nord mit wassereinbruch und nassem teppich. das auto war von do morgen bis sa mittag mi sc. dabei wurde der teppich komplett ausgebaut und getrocknet. ____________________ SR: SRC: |
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Svenx82
Beiträge: 1628 Registriert: 21.8.2003 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 22:40 Uhr: |
Zitat: .......... da man als 18 jähriger leider nicht immer Ernst genommen wird.........
Da muss ich dir recht geben geht mir leider auch so!
Gruß, Sven ____________________
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Jo_K
Beiträge: 281 Registriert: 10.10.2004 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 22:38 Uhr: |
Hallo Jo!
Ich habe erst morgen wieder einen Termin im SC Do F. zwecks Verlust eines Bolzens am Turbo. Habe direkt einen Ersatzwagen angeboten bekommen! Leider ist nicht jedes SC so vorbildlich, meines habe ich auch erst etwas erziehen müssen, da man als 18 jähriger leider nicht immer Ernst genommen wird... ____________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. |
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jo
Beiträge: 30 Registriert: 12.10.2004 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 21:01 Uhr: |
ich bin bzw. war beim SC München Nord. Habe selbiges übrigens in der Umfrage entsprechend bewertet.
Das nächste mal werde ich es mir schriftlich geben lassen damit ich was in der Hand habe und mich dann entsprechend beschweren.
Jo ____________________ Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom! |
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heinz
Beiträge: 122 Registriert: 17.5.2003 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 20:54 Uhr: |
Bei welchen SC bist du den?
Ich habe bei sämtlichen Maßnahmen zur Abdichtung und anderen Garantiearbeiten einen Leihwagen bekommen, obwohl ich meinen Rowdy in Berlin gekauft habe und der Service und die Garantiearbeite in Hannover ausgeführt wurden. ____________________
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roadster-of
Beiträge: 1057 Registriert: 14.10.2003 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 20:51 Uhr: |
Dann würde ich mich an deiner stelle mal schleunigst mitz smart direkt in Verbindung setzen.
Wende dich entweder an das Infocenter oder an den Daimler-Chrysler-Vertrieb Deutschland in Berlin. Mach dem SC richtig druck. Ich hatte auch schonmal probleme mit dem SC XXX was hier in meiner nähe ist. Denen habe ich richtig die hölle heis gemacht!!!
Oder bitte doch das Sc sich das schriftlich von Smart bestätigen zu lassen das du keinen Leihwagen bekommst!! ich denke dann werden die ihre meinung in deinem SC sicher schnell überdenken!! ____________________
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jo
Beiträge: 30 Registriert: 12.10.2004 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 20:40 Uhr: |
das dachte ich mir auch. Es wurde mir aber erklärt, daß es eine Mobilitätsgarantie ist. D.h. ich bekomme nur dann einen Ersatzwagen wenn ich liegen bleibe, nicht wenn ich "nur" Wasser im Auto habe.
Jo ____________________ Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom! |
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Pata
Beiträge: 1836 Registriert: 3.12.2003 Status: Offline |
erstellt am: 30.1.2005 um 20:34 Uhr: |
>> Einen kostenlosen Ersatzwagen bekam ich mit der Begründung nicht, weil ich ihn nicht dort gekauft habe (habe ihn gebracht gekauft).
>> Da fühle ich mich als Kunde ganz schön verarscht.
Bist Du auch. Wenn Du noch Garantie hast, spielt es keine Rolle, wo du die Kiste gekauft hast. Du hast Anspruch auf Mobilität, das heißt: Taxi, Bahnticket, oder Leihwagen, wenn Du einen brauchst. Worauf Du keinen Anspruch hast, ist ein Roadster als Leihwagen. Du musst Dich zufrieden geben mit einer Kugel, wenn sie Dir einen anbieten.
Pata ____________________
die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)
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